Pastoralrat


Susanne Zinth (Pastoralratsvorsitzende)

 


Definition Pastoralrat:

 

Der Pastoralrat ist sozusagen der Pfarr-gemeinderat einer Pfarreiengemeinschaft und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

Neben dem leitenden Pfarrer gehören alle weiteren Priester und Diakone im Seel-sorgedienst dazu (außer den Pensionären); ebenso alle hauptberuflichen Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter, die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte, ein Vertreter der Kirchen-pfleger (bei uns der Gesamtkirchenpfleger), die Beauftragten für die Bereiche Liturgie, Verkündigung, Diakonie (Caritas), Kinder- und Jugendpastoral, Ehe u. Familie, Senioren-arbeit, zwei Vertreter aus der Gruppe der Jugendlichen, zusätzlich Beauftragte für Schöpfung bewahren, Ökumene und die Verbände.


Aufgaben des Pastoralrats:

 

Der Pastoralrat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben, als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigen-ständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarreiengemeinschaft einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.

Die Aufgaben des Pastoralrates bestehen unter anderem darin, das Bewusstsein für die Mitarbeit in der Pfarreiengemeinschaft sowie die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern, pastorale Schwerpunkte festzulegen, Anregungen für die Gestaltung der Gottes-dienste einzubringen, die Anliegen aller Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten und

für die Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen.

(Quelle: Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg in der aktuellen Fassung)



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